Ich habe einen Unfall — was jetzt?

Diese Frage stellt sich jedem, der in einen Unfall verwickelt wird.

Am Unfallort

Notieren Sie sich Name, Adresse, Kennzeichen und Versicherung Ihres Unfallgegners, sowie Name und Adressen von Zeugen, sofern vorhanden. Wird die Polizei hinzugezogen, so notieren Sie sich auch den Namen und die Dienststelle des/der Polizeibeamten. Wenn möglich, sollten Sie auch Fotos von der Unfallstelle machen. Wichtig ist hierbei, dass die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß sowie vorhandene Bremsspuren oder verlorene Flüssigkeiten mit den Fotos dokumentiert werden. Fertigen Sie auf jeden Fall eine Skizze des Unfallhergangs an.

Nach dem Unfall

Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, sollten Sie den entstandenen Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Dieses Gutachten dient der Beweissicherung. Die entstehenden Kosten werden Ihnen lt. gesetzlicher Regelung von der Versicherung des Unfallgegners ersetzt. Nur wenn es sich bei dem Schaden um einen Bagatellschaden handelt und dies für einen Laien offensichtlich zu erkennen ist braucht die Versicherung des Unfallgegners nicht für die Kosten des Gutachtens aufkommen. Nach gängiger Rechtsprechung liegt der Wert eines Bagatellschadens bei ca 600,- bis 750,- EUR.

Gutachten der gegnerischen Versicherung

Akzeptieren Sie auf keinen Fall Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten der gegnerischen Versicherung. Diese werden in den meisten Fällen im Interesse der gegnerischen Versicherung erstellt.

Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen

Beauftragen Sie deshalb einen unabhängigen Sachverständigen für die Begutachtung des entstandenen Schadens. Dieses Gutachten wird unparteiisch erstellt und bevorzugt keine der beteiligten Parteien. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen leistet

  • die Feststellung des gesamten Schadens
  • die Festlegung der Schadenersatzansprüche
  • vollständige Schadensauflistung als Grundlage für die Instandsetzung
  • den Nachweis über eine eventuell eingetretene Wertminderung
  • klarer Nachweis bei einem Verkauf des Fahrzeuges

Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen wird bei Streitigkeiten vor Gericht anerkannt.

Michael Schönau, von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger  für das Zweiradmechaniker-Handwerk beschränkt auf motorisierte Zweiräder Michael Schönau, von der Handwerkskammer für Schwaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger  für das Zweiradmechaniker-Handwerk beschränkt auf motorisierte Zweiräder