Aufgaben eines KFZ-Sachverständigen
Sachverständige
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Somit kann sich jeder als „Sachverständiger“ bezeichnen. Um echte Experten eines Sachgebietes auszuweisen, gibt es die öffentliche Bestellung und Vereidigung.
Öffentlich bestellte und vereidigte KFZ-Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige müssen in einer
aufwändigen Prüfung ihre Sachkenntnis, ihre Vertrauenswürdigkeit und
Integrität nachweisen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
stehen unter ständiger Aufsicht der vom Staat bestellten Körperschaften.
Im Fall der KFZ-Sachverständigen ist dies die Handwerkskammer.
Werden die umfassenden Anforderungen von einen Sachverständigen nicht
mehr erfüllt, wird dem betroffenen Sachverständigen der Titel entzogen.
Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
Ein KFZ-Sachverständiger begutachtet und bewertet den Zustand eines
Fahrzeuges zu einem festgelegten Zeitpunkt. Nach einem Rollerunfall
beispielsweise ermittelt der KFZ-Sachverständige mit einem Schadengutachten
den entstandenen Schaden und die Wertminderung.
Mit einem Wertgutachten
wird der zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandene Wert eines Fahrzeuges
unter Berücksichtigung aller Faktoren (Alter, Unfälle, Pflegezustand,...)
ermittelt.
Unabhängig und unparteiisch
Öffentlich bestellte und vereidigte KFZ-Sachverständige werden als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt. Sie arbeiten unabhängig und unparteiisch und bevorzugen deshalb keine Partei in einem Rechtsstreit. Die besondere Qualifikation garantiert fachkundige Gutachten die hohen Anforderungen gerecht werden.